Bern BE: 50'000 Fr. pro Opfer – Bund reagiert auf Brandkatastrophe von Crans-Montana
Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken erhalten.
Weiter will der Bund einen runden Tisch einberufen, der die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft für ein entsprechendes dringliches Bundesgesetz verabschiedet sowie beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite eingereicht. Zudem will der Bundesrat die betroffenen Kantone im Rahmen der Opferhilfe unterstützen.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag des Bundesrats geprüft, wo beim bestehenden Hilfsangebot für die Opfer von Crans-Montana und deren Angehörigen Lücken bestehen und in welcher Form der Bund die Opfer und deren Angehörige unterstützen kann.
Die Analyse zeigt, dass das System der Unterstützungsleistungen durch die Opferhilfe, die Sozialversicherungen und die Haftpflichtversicherungen primär auf Einzelfälle ausgerichtet ist und bei einem Ereignis mit einer hohen Anzahl Geschädigter an seine Grenzen stösst. Bei Grossereignissen reichen das Vermögen der Verantwortlichen sowie die Haftungssummen der Versicherungen oft nicht aus. Zudem müssen die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden. Deshalb dauern die Verfahren bis zu einem Entscheid oft lange. Bei Personen, die nicht in der Schweiz versichert sind, besteht zudem die Schwierigkeit von Ungleichbehandlungen, weil sie andere Versicherungsleistungen erhalten.
An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Analyse zur Kenntnis genommen und entschieden, die Betroffenen der Brandkatastrophe mit mehreren Massnahmen zu unterstützen.
Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jedes Opfer
Angesichts der ausserordentlichen Situation soll im Grundsatz für jedes Opfer ein Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken ausgerichtet werden.
Der Bundesrat erachtet diesen als ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes.
Der Solidaritätsbeitrag soll den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten.
Der Solidaritätsbeitrag soll denselben anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten.
Grundsätzlich ist dies jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt.
Der Bundesrat hat den entsprechenden Entwurf für ein neues Bundesgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Damit die Betroffenen möglichst schnell die notwendige Unterstützung erhalten, soll das neue Bundesgesetz in der Frühjahrssession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.
Runder Tisch soll Betroffene bei einer Vergleichslösung unterstützen
Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass ein runder Tisch unter der Leitung und auf Kosten des Bundes die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und betroffene Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen soll. Mit einem aussergerichtlichen Vergleich könnten den Opfern und deren Angehörigen langwierige Gerichtsprozesse mit vielen Unsicherheiten erspart werden. Im neuen Bundesgesetz ist ausserdem vorgesehen, dass sich der Bundesrat an den aussergerichtlichen Vergleichslösungen mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken beteiligen könnte.
8,5 Millionen Franken für die Opferhilfeleistungen der Kantone
Die Opfer der Brandkatastrophe und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die kantonalen Opferhilfestellen.
Angesichts der ausserordentlichen Konsequenzen des Ereignisses sind diese Unterstützungsleistungen für die betroffenen Kantone mit sehr hohen Kosten verbunden.
Aus Solidarität mit den Kantonen schlägt der Bundesrat vor, dass sich der Bund mit 8,5 Millionen Franken an diesen ausserordentlichen Ausgaben beteiligt.
Diese Möglichkeit ist im OHG vorgesehen und muss entsprechend nicht im neuen Bundesgesetz verankert werden.
Für sämtliche finanziellen Aufwendungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 beim Parlament die entsprechenden Nachtragskredite eingereicht.
Quelle: Bundesrat
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