Kanton Wallis: E-Trottinett - Kampagne „Häb Sorg“
VON Polizei.news Redaktion Polizeinews Prävention Schweiz Verkehr & Katastrophen Wallis
Von März bis April wird die Kantonspolizei Wallis die Verkehrspräventionskampagne „Häb Sorg“ in Bezug auf die Nutzung von E-Scootern durchführen.
Im Lauf der letzten Jahre hat die Verkehrsdichte an E-Trottinetts stetig zugenommen. Die Kantonspolizei verzeichnet einen deutlichen Anstieg von Unfällen sowie Wiederhandlungen bei der Benutzung dieses Fortbewegungsmittels.
Die Kantonspolizei Wallis will die Zahl der Unfälle und Wiederhandlungen, an denen E-Trottinetts beteiligt sind, reduzieren. Mit der Kampagne „Häb Sorg“ möchten wir die Bevölkerung daher über den korrekten Gebrauch informieren.
Tipps und Vorschriften
- Übertreibs nicht – aber halte dich an die Spielregeln
- Mindestalter: ab 14 Jahren
- Führerausweis: 14 – 16-Jährige Kategorie M – ab 16 Jahre kein Ausweis erforderlich
- Licht: bei Dunkelheit sowie als Tagfahrlicht
- Benutzungsort: auf der Strasse – das Trottoir ist für die Fussgänger
- Rücksicht: rücksichtsvolle Fahrweise mit angepasster Geschwindigkeit
Übertreibs nicht – aber schütze dich auf deinem E-Scooter
- Schutzhelm
- Ellbogen- / Knieschoner
- Handgelenkschoner
- geschlossene Schuhe
Übertreibs nicht – aber halte dich an die Geschwindigkeit / an die technischen Vorschriften
- Definition: Ein E-Trottinett (E-Scooter) ist ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18.lit. b, VTS)
- Geschwindigkeit: max. 20 km/h
- Leistung: max. 0,5 kW
- Bremsen: eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse, unabhängig voneinander bedienbar
- Licht: weisses Licht vorne (Tagfahrlicht), rotes Licht hinten, roter Rückstrahler hinten
- Warnvorrichtung: hörbare Glocke
Die Kantonspolizei Wallis verweist für weitere Infos auf die Homepage: www.polizeiwallis.ch/escooter
Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis